Porgesring 29, 22113 Hamburg, Deutschland
Handelsregister: HRB 33753, Amtsgericht Stendal
USt-IdNr.: DE368489713
Geschäftsführer: Michael ter Haak
Telefon: +49 39 2929 29500 · E-Mail: sales@cboxcontainers.com
Stand: Oktober 2026
a. AGB: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CBOX Containers Germany GmbH.
b. Vertrag: der zwischen dem Kunden und der CBOX Containers Germany GmbH geschlossene Vertrag.
c. Kunde: jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die dem Auftragnehmer ein Angebot unterbreitet oder Vertragspartner des Auftragnehmers ist.
d. Auftragnehmer: die CBOX Containers Germany GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts.
e. Ware: sämtliche Materialien, Gegenstände, Werkzeuge, Fahrzeuge und Container, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit verwendet, vermietet, verkauft oder sonst zur Verfügung stellt, in der weitesten Bedeutung und gleich welcher Bezeichnung, die durch den Auftragnehmer oder in dessen Auftrag in den Herrschaftsbereich des Kunden gelangt sind.
f. Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
g. Verbraucher: jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
2.1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Auftragsannahmen und Verträge des Auftragnehmers, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder ihre Anwendung auf die Ware oder den Vertrag nicht möglich ist.
2.2. Ergänzend gelten für die Beförderung von Gütern auf der Straße die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 407 ff. HGB für innerstaatliche Beförderungen und das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) für grenzüberschreitende Beförderungen. Die CMR findet zwingend Anwendung und kann durch diese AGB nicht abbedungen werden.
2.3. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und zwingenden Vorschriften des Frachtrechts gehen die zwingenden Vorschriften vor. Im Übrigen gehen diese AGB vor.
2.4. Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer und sind integraler Bestandteil des Angebots beziehungsweise des (künftigen) Vertrags.
2.5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht gesondert widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.6. Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Kunden getroffen werden, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform maßgebend.
2.7. Der Vertrag wird während seiner Laufzeit nur geändert, wenn Kunde und Auftragnehmer die Änderung in Textform vereinbart haben.
3.1. Alle Angebote des Auftragnehmers, gleich in welcher Form, sind freibleibend und können jederzeit widerrufen werden, auch wenn sie eine Annahmefrist nennen. Bestellungen und Aufträge des Kunden sowie die Annahme von Angeboten durch den Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot und binden den Auftragnehmer erst mit Bestätigung nach Ziffer 3.3.
3.2. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Mitarbeitern des Auftragnehmers binden den Auftragnehmer erst, wenn und soweit er sie in der nachstehend geregelten Weise angenommen hat.
3.3. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform zustande oder in dem Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer mit der Ausführung des Auftrags beginnt. Frühere abweichende Absprachen, die nicht in die Auftragsbestätigung aufgenommen sind, gelten nicht, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen nach der Auftragsbestätigung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
3.4. Teilt der Kunde seine Einwendungen nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung in Textform mit, gilt die Auftragsbestätigung als vollständige und zutreffende Wiedergabe des Vertrags. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nicht.
3.5. Der Kunde ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers in Textform nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
3.6. Schließen mehrere Kunden gemeinsam einen Vertrag mit dem Auftragnehmer, haften sie für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten als Gesamtschuldner, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
3.7. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag nach billigem Ermessen zu erfüllen, auch durch Einschaltung Dritter oder durch Erbringung in Teilleistungen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Eine Übertragung von Pflichten bedarf der Zustimmung des Kunden.
3.9. Erfüllt der Auftragnehmer seine Pflichten aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
4.1. Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Kosten für Transport, Verwaltung, Verpackung, Versicherung, Aufstellung sowie zuzüglich öffentlicher Abgaben, die aufgrund staatlicher oder internationaler Vorschriften erhoben werden. Diese Kosten und Abgaben werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2. Sofern die Parteien keine abweichende Frist in Textform vereinbart haben, sind alle Forderungen des Auftragnehmers innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug durch Überweisung auf ein Konto des Auftragnehmers zu zahlen.
4.3. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, fünf (5) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Übrigen neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, hat der Auftragnehmer zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von EUR 40,00 (§ 288 Abs. 5 BGB); diese Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Rechtsverfolgungskosten begründet ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere tatsächlich angefallener Rechtsverfolgungskosten, bleibt vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
4.4. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet, wobei ältere Forderungen vor jüngeren getilgt werden. § 366 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.
4.5. Zahlt der Kunde nicht oder verletzt er seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft, ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die in seinem Eigentum stehenden, beim Kunden befindlichen Waren herauszuverlangen. Die Setzung einer Nachfrist ist entbehrlich, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4.6. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere aus § 320 BGB, bleiben unberührt.
5.1. Der Kunde teilt dem Auftragnehmer Änderungen seiner Anschrift, seiner Telefonnummer und seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mit.
6.1. Alle Preise beruhen auf den Selbstkosten zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Erhöhen sich nach der Auftragsbestätigung die Selbstkosten, insbesondere durch Änderungen von Wechselkursen, staatlichen oder internationalen Vorschriften oder durch Erhöhung von Rohstoff- oder Materialpreisen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der tatsächlichen Kostensteigerung anzupassen. Der Auftragnehmer unterrichtet den Kunden hierüber unverzüglich in Textform und weist die Kostensteigerung auf Verlangen nach. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von acht (8) Tagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber Verbrauchern ist eine Preiserhöhung bei Lieferung oder Leistung innerhalb von vier (4) Monaten nach Vertragsschluss ausgeschlossen (§ 309 Nr. 1 BGB). Eine Preissenkung bei entsprechendem Rückgang der Selbstkosten gibt der Auftragnehmer in gleicher Weise weiter.
6.2. Die Preise für vom Auftragnehmer zu erbringende Arbeiten werden auf Stundenbasis berechnet. Für Arbeiten vor 7:30 Uhr und nach 16:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gelten die in der Preisliste des Auftragnehmers ausgewiesenen Zuschläge.
6.3. Die Preise für die Vermietung und Bereitstellung von Waren und Personal werden auf Stundenbasis berechnet; die Zeit für den Transport von Waren und Personal zwischen dem Betriebssitz des Auftragnehmers und dem Einsatzort wird auf Stundenbasis berechnet.
6.4. Bei einer Mietdauer von mehr als einem (1) Jahr wird die Miete auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, Basis 2020 = 100) angepasst. Die angepasste Miete errechnet sich aus der Miete zu Beginn der (ersten) Mietperiode, multipliziert mit dem Indexstand des Kalendermonats, der vier Kalendermonate vor dem Monat der Anpassung liegt, geteilt durch den Indexstand des Kalendermonats, der vier Kalendermonate vor dem Beginn der ersten Mietperiode liegt. Die Anpassung erfolgt in beide Richtungen. Die Bestimmungen des Preisklauselgesetzes (PrKG) bleiben unberührt.
7.1. Die Beförderung der Ware an den vom Kunden angegebenen Ort gilt als bewirkt, sobald die Ware an diesem Ort abgeliefert ist.
7.2. Haben die Parteien keinen Liefertermin in Textform vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen einseitig nach billigem Ermessen zu bestimmen. Angaben zu Tag und Uhrzeit der Aufstellung sind ungefähre Angaben. Ist keine Uhrzeit vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, am vereinbarten Tag oder im vereinbarten Zeitraum zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr zu liefern.
7.3. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Kunde fällige Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht erfüllt, sowie um den Zeitraum, in dem die Vertragserfüllung durch Umstände verzögert wird, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
7.4. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Bestimmungsort oder der Abholort nicht über eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz verfügt oder mit dem eingesetzten Transportmittel nicht oder nicht ausreichend erreichbar ist, trägt der Kunde.
7.5. Angegebene oder vereinbarte Lieferzeiten sind keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist. Bei Überschreitung einer Lieferzeit ist dem Auftragnehmer in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzug und die Haftungsregelung in Ziffer 12 bleiben unberührt.
7.6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
7.7. Stellplatz, Untergrund und Zuwegung. Der Kunde stellt sicher, dass der Aufstellort eben, ausreichend tragfähig und für die Aufstellung der Ware geeignet ist und dass die Zuwegung für die eingesetzten Transport- und Hebefahrzeuge ausreichend befestigt, breit genug und frei zugänglich ist. Der Kunde weist dem Auftragnehmer vor der Anlieferung die Lage unterirdischer Leitungen, Kanäle, Tanks, Hohlräume, Zisternen und sonstiger Hindernisse im Bereich des Aufstellorts und der Zuwegung nach. Unterbleibt dieser Nachweis oder ist er unvollständig, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden am Untergrund, an befestigten Flächen, an der Zuwegung oder an unterirdischen Anlagen. Die Haftung nach Ziffer 12.1 bleibt unberührt.
7.8. Kann die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht angeliefert, aufgestellt oder abgeholt werden, trägt der Kunde die Kosten der vergeblichen Anfahrt, der Wartezeit und einer erneuten Anfahrt nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
7.9. Behördliche Genehmigungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle für die Aufstellung, den Betrieb und den Verbleib der Ware erforderlichen behördlichen Genehmigungen, insbesondere bauordnungsrechtliche Genehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse und verkehrsrechtliche Anordnungen, rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten. Der Auftragnehmer schuldet keine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und keine Beratung hierzu. Werden erforderliche Genehmigungen nicht eingeholt, versagt oder widerrufen, berührt dies die Pflichten des Kunden aus dem Vertrag nicht. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter sowie von behördlichen Maßnahmen und Bußgeldern frei.
8.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten und bereitgestellten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung erfüllt hat, insbesondere:
a. die Vergütung für aufgrund des Vertrags oder aufgrund von Zusatzarbeiten gelieferte Waren; und/oder
b. die Vergütung für sonstige vom Auftragnehmer aufgrund des Vertrags oder aufgrund von Zusatzarbeiten erbrachte Leistungen; und/oder
c. Beträge einschließlich Zinsen und Kosten, die wegen Nichterfüllung vertraglicher Pflichten geschuldet werden.
Gegenüber Verbrauchern behält sich der Auftragnehmer das Eigentum nur bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die betreffende Ware vor.
8.2. Verarbeitet, verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware, erfolgt dies stets für den Auftragnehmer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass daraus eine Verpflichtung für den Auftragnehmer entsteht. Erlischt das Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen verarbeiteten Gegenstände. Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für den Auftragnehmer.
8.3. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Der Auftragnehmer kann die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.4. Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten und auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen.
8.5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, gibt der Auftragnehmer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl frei.
8.6. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücktritt vom Vertrag herauszuverlangen. Die Rücknahme der Ware stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich erklärt.
Für den Verkauf von Waren gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, ergänzend Folgendes:
9.1. Die Ware wird in dem Zustand verkauft, in dem sie sich bei Übergabe befindet. Bei gebrauchten Containern und sonstigen gebrauchten Waren entspricht die Beschaffenheit dem Alter und dem üblichen Gebrauchszustand; eine sofortige Einsatzbereitschaft für einen bestimmten Zweck wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
9.2. Der Kunde entfernt Marken, Nummern und sonstige Kennzeichen von Vorbesitzern auf eigene Kosten. Entfernt der Auftragnehmer diese auf Wunsch des Kunden, trägt der Kunde die damit verbundenen Kosten.
9.3. Fallen für die Ware im In- oder Ausland Einfuhrabgaben oder sonstige Abgaben an, trägt diese der Kunde. Wird der Auftragnehmer hierfür in Anspruch genommen, stellt ihn der Kunde entsprechend frei.
9.4. Unbeschadet des Eigentumsvorbehalts nach Ziffer 8 geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Bei Versendungskauf gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über (§ 447 BGB).
9.5. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen; verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen (§ 377 HGB). Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
9.6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein (1) Jahr ab Ablieferung. Beim Verkauf gebrauchter Waren an Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist ein (1) Jahr ab Ablieferung, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart ist und der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung hierüber eigens in Kenntnis gesetzt wurde (§ 476 Abs. 2 BGB); andernfalls gilt die gesetzliche Frist. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, Arglist, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
9.7. Beschaffenheit gebrauchter Container. Die Beschaffenheit gebrauchter Container bestimmt sich ausschließlich nach der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Zustandsklasse. Oberflächenrost, Dellen, Kratzer, Farbabweichungen, Reparaturstellen, Schweißnähte, Gerüche sowie Kennzeichnungen und Beschriftungen von Vorbesitzern sind bei gebrauchten Containern vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar. Die Eignung für den Seetransport wird nur geschuldet, wenn der Container ausdrücklich mit gültigem CSC-Zertifikat verkauft wird. Die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck, insbesondere für die Lagerung bestimmter Güter, für den Aufenthalt von Personen oder für eine bauliche Nutzung, wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
Ergänzend zu den Vertragsbestimmungen über die Vermietung von Waren gilt Folgendes:
10.1. Die Mietware bleibt jederzeit Eigentum des Auftragnehmers. Aufkleber, Schilder oder sonstige Kennzeichen, die auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen, darf der Kunde nicht entfernen.
10.2. Beträgt die Mietdauer mehr als einen (1) Monat, wird monatlich abgerechnet. Die monatliche Miete ist bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats im Voraus zu zahlen.
10.3. Bei jeder Übergabe der Mietware an den Kunden und bei jeder Rückgabe an den Auftragnehmer wird ein Übergabeprotokoll erstellt und vom Kunden oder in dessen Auftrag unterzeichnet, in dem Zustand und Beschaffenheit der Ware festgehalten werden. Das Protokoll dokumentiert den Zustand der Ware; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Zustand von der Dokumentation abweicht.
10.4. Ab Übergabe trägt der Kunde das Risiko der Instandhaltung und haftet für Beschädigungen der Mietware bis zur Rückgabe, mit Ausnahme der normalen Abnutzung. § 538 BGB bleibt unberührt. Für Mängel, die der Kunde nicht zu vertreten hat, haftet er nicht.
10.5. Wird die Mietware beschädigt zurückgegeben, kann der Auftragnehmer Ersatz verlangen, mindestens in Höhe der Reparaturkosten zuzüglich des Mietausfalls für die Dauer der Reparatur. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.6. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers in Textform darf der Kunde die Mietware nicht veräußern, untervermieten, Dritten zum Gebrauch überlassen, verpfänden oder in sonstiger Weise belasten. Der Kunde stellt sicher, dass die Mietware nicht gepfändet oder mit Rechten Dritter belastet wird, und unterrichtet den Auftragnehmer bei Zugriffen Dritter unverzüglich.
10.7. Der Kunde behandelt die Mietware mit der erforderlichen Sorgfalt, sichert sie wirksam und nutzt sie nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der Bedienungs- und Verfahrensanleitungen.
10.8. Versicherung der Mietsache. Der Kunde versichert die Mietsache ab Übergabe bis zur Rückgabe auf eigene Kosten zum Wiederbeschaffungswert gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Transportschäden und weist den Abschluss der Versicherung auf Verlangen des Auftragnehmers in Textform nach. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dieser Versicherung in Höhe des Wertes der Mietsache bereits jetzt an den Auftragnehmer ab; der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Kommt der Kunde der Versicherungspflicht nicht nach, haftet er für den Verlust und die Beschädigung der Mietsache verschuldensunabhängig, soweit der Schaden bei bestehender Versicherung gedeckt gewesen wäre.
10.9. Rückgabe. Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietverhältnisses besenrein, geräumt und frei von Einbauten, Beschriftungen, Aufklebern und Rückständen zurückzugeben. Entfernt der Kunde diese nicht, trägt er die Kosten der Räumung, Reinigung und Instandsetzung. Rückstände von Gefahrstoffen und deren Entsorgung trägt in jedem Fall der Kunde.
10.10. Verspätete Rückgabe. Gibt der Kunde die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, kann der Auftragnehmer für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der zuletzt vereinbarten Miete verlangen (§ 546a BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
11.1. Ist der Auftragnehmer aufgrund von Umständen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), an der Erfüllung seiner Pflichten gehindert, ruhen diese Pflichten für die Dauer der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
11.2. Dauert die höhere Gewalt länger als zwei (2) Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise in Textform zu kündigen oder von ihm zurückzutreten.
11.3. Höhere Gewalt ist jeder außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegende Umstand, der die Erfüllung seiner Pflichten ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft unmöglich macht oder unzumutbar erschwert. Hierzu zählen insbesondere Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Epidemien und behördlich angeordnete Betriebsbeschränkungen, Aufruhr, Boykotte, Blockaden, Sabotage, Feuer, Blitzschlag, Maschinenschäden, Betriebsunterbrechungen, Transporthindernisse sowie der Entzug behördlicher Genehmigungen, gleich ob diese Umstände beim Auftragnehmer, bei Dritten oder bei Lieferanten eintreten. Unvorhersehbarkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist nicht erforderlich.
11.4. Der Auftragnehmer unterrichtet den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt.
12.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
b. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
c. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
d. soweit der Auftragnehmer eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
12.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
12.3. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4. Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
12.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Montagearbeiten des Kunden oder Dritter nach der Lieferung, durch unsachgemäße Verwendung der Ware oder durch deren nachträgliche Ungeeignetheit für den vom Kunden verfolgten Zweck entstehen.
12.6. Ist der Kunde Unternehmer, zeigt er einen Schaden nach Entdeckung unverzüglich in Textform an und unternimmt alles ihm Zumutbare zur Schadensminderung. Ziffer 9.5 bleibt unberührt.
12.7. Ansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer verjähren, soweit es sich nicht um Mängelansprüche nach Ziffer 9.6 handelt, gegenüber Unternehmern in einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Ziffer 12.1; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12.8. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13.1. Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Kunde den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des zwischen Kunde und Auftragnehmer geschlossenen Vertrags entstehen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung oder auf einer unerlaubten Handlung des Auftragnehmers.
13.2. Ist der Schaden teilweise auf einen vom Kunden zu vertretenden Umstand zurückzuführen, trägt der Kunde den entsprechenden Anteil des Schadens.
13.3. Auf diese Ziffer können sich auch Mitarbeiter, Beauftragte und Vertreter des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden berufen.
14.1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch des Auftragnehmers auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Auftragnehmer nach § 321 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern und Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheit zu verlangen, etwa in Form einer Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts.
14.2. Erfüllt der Kunde eine oder mehrere seiner Pflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, kann der Auftragnehmer die Erbringung seiner eigenen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückbehalten, bis der Kunde die geschuldeten Beträge einschließlich Zinsen und Kosten vollständig gezahlt hat.
15.1. Mietverträge können von beiden Parteien in Textform mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der Mietperiode gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Mietvertrag um eine Periode gleicher Dauer. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.2. Die mit der Beendigung des Vertrags verbundenen Kosten, etwa für Demontage und Transport, trägt der Kunde, soweit sie vertraglich vereinbart sind oder der Kunde die Beendigung zu vertreten hat.
15.3. Für Schäden des Kunden, die aus Maßnahmen des Auftragnehmers als Reaktion auf eine Pflichtverletzung des Kunden entstehen, haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der Ziffer 12.
16.1. Zahlt der Kunde den Kaufpreis für eine gelieferte und gegebenenfalls aufgestellte Ware nicht, kann der Auftragnehmer nach Ziffer 8.6 vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen. Im Fall der Insolvenz des Kunden oder der Eröffnung eines vergleichbaren Verfahrens gelten ergänzend die insolvenzrechtlichen Vorschriften, insbesondere §§ 47, 107 InsO.
16.2. Die Rücknahme der Ware lässt die Pflicht des Kunden zum Ersatz des dem Auftragnehmer entstandenen Schadens unberührt. Der Auftragnehmer rechnet den Wert der zurückgenommenen Ware an.
17.1. Wer sich auf dem Betriebsgelände des Auftragnehmers oder am Ort der Leistungserbringung aufhält, hat die Anweisungen des Auftragnehmers und der Behörden sowie die geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten. Dies gilt auch für mitgeführte Transportmittel. Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach Ziffer 12.
18.1. Der Auftragnehmer schließt auf Weisung des Kunden in Textform und auf dessen Rechnung und Risiko Versicherungen zugunsten des Kunden ab; die Weisung muss die zu versichernden Risiken im Einzelnen bezeichnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Abschluss einer Versicherung abzulehnen; er unterrichtet den Kunden hierüber unverzüglich.
19.1. Für die Aufrechnung und die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden gilt Ziffer 4.6.
20.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20.2. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Die Parteien werden erforderlichenfalls in angemessener Weise über eine wirksame Ersatzregelung verhandeln.
21.1. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
21.2. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
21.3. Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
22.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
22.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den ihnen unterliegenden Verträgen Hamburg (§ 38 ZPO). Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse sowie für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
22.3. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
22.4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23.1. Dem Kunden ist bekannt und er stimmt zu, dass das Eigentum an der Mietsache auf einen Dritten übertragen werden kann oder die Mietsache einem Dritten zur Sicherung von dessen Ansprüchen gegen den Auftragnehmer aus Miet- oder Finanzierungsleasingverträgen oder aus sonstigem Rechtsgrund zur Sicherheit übereignet oder verpfändet sein kann oder wird.
23.2. Verlangt der Dritte wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen des Auftragnehmers ihm gegenüber die Herausgabe der Mietsache, hat der Kunde die Mietsache an den Dritten herauszugeben, ohne ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen zu können. Der bestehende Mietvertrag endet in diesem Fall mit sofortiger Wirkung. Die Herausgabe erfolgt am Sitz des Dritten oder an einem von ihm benannten Ort. Ansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer wegen vorzeitiger Beendigung bleiben unberührt.
23.3. Tritt der Fall nach Ziffer 23.2 ein und möchte der Kunde die Mietsache weiter nutzen, ist er auf erstes Anfordern des Dritten verpflichtet, mit diesem für die Restlaufzeit des bestehenden Mietvertrags einen Mietvertrag zu identischen Bedingungen abzuschließen.
23.4. Die in dieser Ziffer enthaltene Regelung zugunsten des Dritten kann weder vom Kunden noch vom Auftragnehmer widerrufen werden.
24.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
25.1. Der Kunde beachtet alle anwendbaren Vorschriften des Außenwirtschafts-, Zoll- und Exportkontrollrechts, insbesondere die Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung), das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Sanktions- und Embargovorschriften der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinten Nationen.
25.2. Der Kunde sichert zu, dass weder er selbst noch seine Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigten oder Abnehmer auf einer einschlägigen Sanktionsliste geführt werden und dass die Ware weder unmittelbar noch mittelbar an gelistete Personen oder Organisationen geliefert, weitergegeben oder in sanktionierte Gebiete verbracht oder dort verwendet wird.
25.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Ziffer bestehen oder wenn erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer solchen Aussetzung oder eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen; Ziffer 12.1 bleibt unberührt.
25.4. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen, Bußgeldern und Sanktionen frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen diese Ziffer beruhen.
26.1. Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
CBOX Containers Germany GmbH, Porgesring 29, 22113 Hamburg, Deutschland, Telefon: +49 39 2929 29500, E-Mail: sales@cboxcontainers.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa [BETRAG EINSETZEN] EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Hierunter fallen insbesondere Container, die auf Wunsch des Verbrauchers umgebaut, zugeschnitten, lackiert, beschriftet oder mit Einbauten versehen werden.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An CBOX Containers Germany GmbH, Porgesring 29, 22113 Hamburg, Deutschland, E-Mail: sales@cboxcontainers.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.